Buchungsmodelle

ab 01.09.2022 gültig

Durchschnittl. tägl.
Nutzungszeit
Buchungszeit pro Woche Krippe Kindergarten
    Elternbeitrag mtl. Elternbeitrag mtl.
3 bis 4 Std. 15,5 - 20,0 Std. 160,- € -
4 bis 5 Std. 20,5 - 25,0 Std. 170,- € 105,- €
5 bis 6 Std. 25,5 - 30,0 Std. 180,- € 115,- €
6 bis 7 Std. 30,5 - 35,0 Std. 190,- € 125,- €
7 bis 8 Std. 35,5 - 40,0 Std. 200,- € 135,- €
8 bis 9 Std. 40,5 - 45,0 Std. 210,- € 145,- €
9 bis 10 Std. 45,5 - 47,5 Std. 220,- € 155,- €

Wichtige Hinweise:

    •  
  • Alle Kinder unserer Kita bekommen Verpflegung bei uns. Diese umfasst Getränke, Frühstück, warmes Mittagessen und ggf. einen Nachmittagssnack. Dafür fallen monatlich folgende Kosten an: 110,- € (Kindergartengruppen) bzw. 90,- € (Krippengruppen)
  • Spielgeld, Portfoliogeld sind im Beitrag enthalten.
  • Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf 12 Monatsraten (September bis einschließlich August)
  • Während der Kernzeit kann die gebuchte Betreuungszeit nicht beginnen oder enden.
  • Die von Ihnen gebuchte Zeit gilt in der Regel für 12 Monate. Natürlich sind begründete Änderungen möglich, z.B. wenn Ihr Kind nach einem halben Jahr deutlich länger in den Kindergarten gehen möchte oder sich die familiäre Situation grundlegend geändert hat.

Hinweis zu Fälligkeit der Entgelte:

  • Die Elternbeiträge werden am 15. des laufenden Monats fällig.

Kernzeiten:

  • KiGa
8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Krippe
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Staatlicher Beitragszuschuss

Seit 2019 übernimmt das Land Bayern für jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr (- Stichtagsregelung lt. Gesetz) bis zum Schuleintritt einen Beitrag von 100,00€ des Monatsbeitrages.

(Stichtagsregelung: gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird)

Beitragszuschuss Gemeinde Rottendorf - Geschwisterkinder

Bei Geschwisterkindern (innerhalb der Einrichtung) bekommt das jüngere Kind monatlich einen Zuschuss von bis zu 65,00 €.

Details

Bei Interesse an einem Kindergarten- oder Krippenplatz haben die Eltern die Möglichkeit, sich im Internet zu informieren und/oder sich den Kindergarten anzuschauen. Ein Anmeldegespräch führen die Eltern in der Regel mit der Kindergartenleiterin an einem vereinbarten Termin. Hierbei werden Informationen über unsere Einrichtung an die Eltern weitergegeben. Es werden organisatorische Fragen, wie z. B. Bring- und Abholzeiten, Betreuungszeiten, Kindergartenbeitrag, Ferienzeiten, Eingewöhnung etc. erklärt. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass der Kindergarten eine Einrichtung in evangelischer Trägerschaft ist. Aber auch wir bekommen durch das Aufnahmegespräch Informationen über das Kind und sein Umfeld. Vorstellungen, Einstellungen und Erwartungen der Eltern und des Kindergartens werden ausgetauscht. Bei Interesse an einem Platz in unserer Einrichtung folgt eine schriftliche Vormerkung.

Aufnahmekriterien

Der Kirchenvorstand der Friedenskirche hat in seiner Sitzung am 21.02.2008 einstimmig folgende Kriterien für die Aufnahme in den Kindergarten und die Krippe beschlossen, wenn eine Warteliste entsteht:

Priorität bei der Aufnahme in den Kindergarten haben

  1. Kinder, die zu Beginn des neuen Kindergartenjahres von der Krippe in den Kindergartenbereich wechseln
  2. Geschwisterkinder von Kindern, die derzeit unsere Einrichtung besuchen
  3. Geschwisterkinder von Kindern, die früher unsere Einrichtung besucht haben
  4. andere Kinder aus Rottendorfer Familien
  5. Gastkinder, deren Eltern bei Rottendorfer Firmen arbeiten.

Bei der Aufnahme in die Krippe gelten folgende Prioritäten

  1. Kinder aus Rottendorfer Familien, deren Geschwister derzeit unsere Einrichtung besuchen, bevorzugt werden darunter Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind und Kinder von allein erziehenden Berufstätigen
  2. andere Kinder aus Rottendorfer Familien, bevorzugt werden auch hier Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind und Kinder von allein erziehenden Berufstätigen
  3. Gastkinder, deren Eltern bei Rottendorfer Firmen arbeiten

Bei Kindern mit gleichen Voraussetzungen gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Die Platzvergabe für das nächste Kindergartenjahr erfolgt jeweils bis spätestens 15. April.